Con-, Waffen- und Requisitenregeln
Wichtig: Wir sind aktuell dabei unsere Cosplay- und Waffenregeln zu überarbeiten. Hier findet ihr den momentanen Stand, wir werden die neuen Regeln mit entsprechendem Datum versehen und per News sowie auf unseren sozialen Medien Bescheid geben, sobald die Aktualisierungen online sind.

1. 
Im gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Hausordnung der MESSE DRESDEN.
  
2. 
Das Veranstaltungsgelände ist zum Großteil behindertengerecht ausgestattet. Rampen zu den meisten Bereichen und separate Toiletten sind vorhanden.

3. 
Kinder unter 14 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson (Erziehungsberechtigte/r oder eine von dem/der/den Erziehungsberechtigten autorisierte volljährige Person).
  
4. 
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein Alkohol-, Drogen- und Rauschmittelverbot. Das Rauchen (auch mit elektrische Zigarette, E-Zigarette, elektronische Zigarette oder Vaporiser/Vaporizer/Vape/E-Vape) ist auf den im Raumplan als Raucherbereiche gekennzeichneten Innenhöfen beschränkt. Beim Verstoß behält sich die Orga den Ausschluss der Betreffenden vor.
  
5. 
Offene Feuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
  
6. 
Lebende Tiere sind auf der Veranstaltung verboten. Einzige Ausnahme sind Assistenztiere, die speziell für den Bereich Versorgung und Unterstützung trainiert sind (z.B. Blindenhunde). Sie sind beim Betreten der Veranstaltung an der Kasse anzumelden und entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Auf der Veranstaltung können stichprobenartige Kontrollen der Nachweise stattfinden.
  
7. 
Eine Übernachtung auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht möglich. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass 'Wildes Campen' in Deutschland nicht erlaubt ist und von den Behörden geahndet wird.
  
8. 
Das Auslegen von Werbemitteln ist ohne Absprache mit der Orga untersagt. Kostenpflichtige Shootings und ähnliches sind auf der DeDeCo nicht gestattet. Es ist nicht möglich, mit einem Besucherticket unsere Räumlichkeiten und das Veranstaltungsgelände der DeDeCo kommerziell zu nutzen.
  
9. 
Nur die Orga und autorisierte Helfer dürfen an die technischen Geräte, in speziellen Bereichen wie dem Nähraum und der Crafting Corner können Geräte unter Aufsicht und nach Einweisung genutzt werden. Die Steckdosen sind der Orga sowie nach vorheriger Buchung und schriftlicher Bestätigung den Händlern/Ausstellern am entsprechenden Stand vorbehalten. Nach Rücksprache sind in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich.
  
10. 
Auf dem Veranstaltungsgelände gelten unsere Cosplay-, Waffen- und Requisitenregeln.
  
11. 
Für die regulären Öffnungszeiten und den regulären Besucherfluss gilt: Sperrige Gepäckstücke, wie zum Beispiel große Koffer, Trolleys oder ähnliches, sollen wenn möglich nicht mitgebracht bzw. bei der Garderobe abgegeben werden. Je nach Besucherdichte und im Einzelfall entscheidet der Einlass. 
  
12. 
Sperriges Fotoequipment wie Dreibeinstative, Fotoleinwände etc. dürfen nur im Fotobereich und nach Absprache mit den Orgas und ggf. Helfer:innen aus dem Fotobereich aufgebaut werden. Die Flucht- und Rettungswege haben durchgehend frei zu bleiben. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit darf das verwendete Equipment keine spitzen oder scharfkantigen Füße haben. Kleines und handliches Equipment wie bspw. Einbeinstative, Reflektoren usw. dürfen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verwendet werden, solange dadurch niemand behindert sowie der Boden nicht beschädigt wird. Für offizielle Con-Fotografen können mit der jeweiligen Bereichsorga abgesprochene Ausnahmeregelungen gelten.
  
13. 
Wir übernehmen bei Diebstahl, Verlust sowie (mutwillig) beschädigten Gegenständen keinerlei Haftung.
  
14. 
Bei Verstoß gegen die angegebenen Regelungen behalten wir uns einen Ausschluss der betreffenden Personen und/oder die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

15.
Wir empfehlen euch, wenn es voll wird und überall dort, wo es schwierig ist, Abstand zu halten, eine Maske (FFP2 oder medizinisch) zu tragen. Bei starken, ansteckenden Krankheiten bitten wir darum, der Veranstaltung fernzubleiben. Wir behalten uns für individuelle Fälle auch das Verweisungsrecht von der Veranstaltung vor.

Allgemeine Cosplay-Regeln

Wichtige Hinweise beim Tragen von Kostümen:

  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein (Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein).
  • Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.
  • Aus raumtechnischen Gründen sollten großzügig ausladende Kostüme so gestaltet sein, dass sie problemlos durch Gänge, Flure und Türen passen, daher dürfen Kostüme eine Breite von 1,5m Durchmesser nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass der Durchgang zur BÖRSE Dresden sehr schmal ist und eher für einen Durchmesser von 1 Meter geeignet ist. Bestenfalls ist der Durchmesser der Kostüme anpassbar (z.B. einklappbare Flügel, etc.).
  • Wir bitten alle Cosplayer, sich in unseren Umkleiden oder zu Hause bzw. in ihren Unterkünften anzukleiden, zu stylen und zu schminken.
  • Wir bitten darum, die sanitären Einrichtungen nur als solche zu nutzen und nicht als Umkleide. Weiterhin bitten wir darum, dass in Räumlichkeiten ohne ausreichende Belüftung kein Wig- oder Haarstyling durchgeführt wird.
  • Die Waffen- und Requisitenregeln sind zu beachten. Showkämpfe sind generell nicht erlaubt. 
  • Etwaige Requisiten, welche Laute produzieren, dürfen dabei Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Fühlen sich andere Besucher:innen gestört, ist die Lautstärke zu dimmen beziehungsweise generell einzustellen.
  • Jede:r Cosplayer:in kann den Cosplay-, Waffen- und Requisitencheck vor Ort nutzen, um das Kostüm, etwaige Waffen oder Requisiten überprüfen zu lassen. Dieser befindet sich im Eingangsbereich der DeDeCo und kann ohne Ticket erreicht werden. 
  • Die Orga kann keine Verantwortung für kostümierte Besucher:innen außerhalb des Veranstaltungsbereiches übernehmen.
  • Wir bitten alle Cosplayer:innen bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten.
  • Bei Verstoß droht Ausschluss von der Con. 


Waffen- und Requisiten-Regeln

Grundsätzlich: Die Regeln sind klar definiert und beruhen hierbei auf dem deutschen Waffengesetz. Im Zweifelsfall hat die Orga das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Erlaubte Waffen
Erlaubte Waffen dürfen während der gesamten Convention-Dauer getragen werden. Sie werden am Eingang besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen.
 
Für alle Waffenimitationen gilt eine Maximallänge von 1,5 m (Peitschen und Reitgerten: 1 m).
 
Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören z.B.:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • Schusswaffenimitationen mit farbiger Markierung oder Aufsatz an der Mündung
  • LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus leichtem Holz (z.B. Sperrholz) und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
  • Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
  • Bogen und Köcher
  • dazu stumpfe Pfeile, die nicht mit einem Bogen abgeschossen werden können
  • Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt), nicht länger als 1m
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder an der Garderobe abholen.

Beanstandete Waffen
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und verbleiben während des Veranstaltungsaufenthaltes am Cosplay-, Waffen- und Requisitencheck .
Beim Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen bzw. Requisiten wieder abgeholt werden.
Für Bühnenauftritte, Cosplay-Wettbewerbe und Fotoshootings mit Con-Fotograf:innen können diese zur Verwendung von erfahrenen Helfern abgeholt werden und gehen im Anschluss direkt wieder zurück zur Aufbewahrung an den Cosplay-, Waffen- und Requisitencheck.
 
Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:

  • Alle Waffen bzw. Requisiten über 1,5m Länge
  • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus massivem Holz, Hartplastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art)
  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
  • Spitze/scharfe oder abschussbereite Pfeile
  • Reitgerten und Handpeitschen über 1m, Stabpeitschen mit Stab über 1m und Bandmaß über 1m Länge

Verbotene Waffen
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Convention-Gelände gebracht werden.
Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.
 
Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:

  • Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Armbrüste
  • Reizstoffsprühgeräte
  • Abschussfähige Pfeile mit Spitze
  • Gel-Blaster jeglicher Art

Kleidungsaccessoires

  • Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.
  • Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören.
  • Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können.
  • Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.

Requisiten
  • Alle weiteren Cosplay-Requisiten unterliegen den oben genannten Regeln zu Material, Länge (1,5m) sowie Lautstärke.
  • Dies gilt zum Beispiel für: Instrumente, Mikrofonständer, Flügel, Werkzeuge etc.
  • Boomboxen sind generell verboten, egal welcher Größe. Erlaubt sind Lautsprecher, welche in die eigene Handfläche passen. Zu beachten ist hierbei die maximale Lautstärke in Zimmerlautstärke unter Rücksichtnahme auf andere Besucher:innen.
  • Schirme dürfen in Länge und Spannweite 1m nicht übersteigen und keine Spitze aus Metall oder Hartplastik haben.
  • Gehstöcke obliegen den allgemeinen Cosplay-, Waffen- und Requisitenregeln (bzgl. Material und Größe).
    Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige.
  • Für Sportzubehör gilt: Bälle zählen als erlaubt, werden aber abgenommen, wenn sie geworfen, gedribbelt, gekickt etc. werden.
  • Skateboards, Longboards, Inlineskates, Schlittschuhe u.ä. sind beim Cosplay-, Waffen- und Requisitencheck abzugeben.

3D-Druck

3D-Druck-Waffen sowie -Requisiten müssen unter allen Umständen dem Cosplay-, Waffen-& Requisitencheck vorgewiesen werden. Vor Ort wird für jede Waffe bzw. Requisite einzeln entschieden ob diese erlaubt, beanstandet oder verboten sind. Eine Abfrage vorab ist gestattet, die letztendliche und finale
Entscheidung findet in jedem Fall vor Ort statt, da Waffe bzw. Requisite nur dann komplett eingeschätzt werden kann. Des Weiteren dürfen 3D-Druck-Waffen keine scharfen Kanten oder Spitzen über 5cm besitzen.

Foto-/Filmaufnahmen auf der DeDeCo 2025

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes nehmt ihr zur Kenntnis, dass Foto-/Filmaufnahmen mit eurem Bildnis über die Veranstaltung angefertigt und im Rahmen der Presse und Öffentlichkteitsarbeit veröffentlicht werden können.

Im Sinne der DSGVO:

  • Werden die Fotos der DeDeCo 2025, die von den beauftragten Con Fotografen für den DeDeCo e.V. erstellt werden, für die Dauer von 10 Jahren gespeichert und ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung des DeDeCo e.V. in sozialen Medien und eigenen Printprodukten verwendet.

  • Werden die Fotos nicht an Dritte weitergegeben.

  • Werden die Fotos der DeDeCo 2025, die von Vereinsmitgliedern des DeDeCo e.V. im Zuge der Feststellung von Schadensansprüchen und Strafbeständen erstellt werden, bis zu deren vollständiger Klärung gespeichert und nur für deren Verlaufsprozess verwendet.

  • Werden die Fotos für den oben genannten Zeitraum auf zugangsbeschränkten, deutschen Server gespeichert.

  • Bleibt das Widerspruchsrecht unberührt.

Aufnahmen durch Dritte

Auf dem Veranstaltungsgelände herrscht kein generelles Verbot für Foto- und Filmaufnahmen durch Dritte mit dem DeDeCo e.V. nicht assoziierte Personen. Bei Aufzeichnungen durch Dritte liegt die Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der DSVGO jedoch bei der jeweilige Person oder der Organisation, die diese vertritt.

Hausordnung des Gebäudes

Auszug aus den Technischen Richtlinien der MESSE DRESDEN, Punkt 1.1. Hausordnung

1.1. Hausordnung

Das Messegelände ist Privatgelände. Alle Personen, die sich auf dem Messegelände befinden, unterliegen dem Hausrecht der MESSE DRESDEN. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Einzelnen gilt auf dem gesamten Messegelände einschließlich der Parkflächen folgende Hausordnung: 

1.
Nur Personen mit gültigem Berechtigungsausweis / Besucher mit gültiger Eintrittskarte dürfen die für Veranstaltungen abgesperrten Bereiche des das Messegeländes betreten. Auf Verlangen des Aufsichtspersonals der MESSE DRESDEN haben diese Personen / Besucher ihre Ausweise / Eintrittskarte vorzuzeigen.
  
2.
Das Aufsichtspersonal der MESSE DRESDEN ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von bild- und tonaufzeichnenden Geräten sowie Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
  
3.
Während der Veranstaltungslaufzeit haben Besucher das Messegelände am Ende der Öffnungszeit auf direktem Weg zu verlassen. Das Übernachten auf dem Messegelände ist nicht gestattet.
 
4.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichwertigen Aufsichtsperson auf dem Messegelände und in den Messehallen aufhalten. Unter Berücksichtigung der Eigenart der Veranstaltung sind davon Abweichungen zulässig. Die MESSE DRESDEN entscheidet darüber im Einzelfall.

5.
Die MESSE DRESDEN weist darauf hin, dass es bei Veranstaltungen zu erhöhter Belästigung durch Lichteffekte und Schall kommen kann. Die MESSE DRESDEN empfiehlt nicht direkt in Lichteffektgeräte zu schauen, bzw. Gehörschutz zu tragen. Dieser kann auf dem Messegelände käuflich erworben werden.

6.
Das Mitführen von Tieren ohne die vorherige Erlaubnis der MESSE DRESDEN ist untersagt. Sofern der Charakter der Veranstaltung es zulässt, kann die MESSE DRESDEN mitgeführte Hunde im Messegelände ausnahmsweise zulassen. Das Mitführen und das Vorzeigen des Impfausweises sind zwingend. Die ein Tier mitführende Person hat dafür zu sorgen, dass von dem Tier keine Nachteile und Gefahren für Dritte ausgehen und das Tier nicht frei umherläuft. Die ein Tier mitführende Person ist verpflichtet, jegliche durch das Tier verursachten Verunreinigungen und Schäden unverzüglich der MESSE DRESDEN anzuzeigen und gegebenenfalls für entstehende Kosten aufzukommen.

7.
Die MESSE DRESDEN kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie eine Räumung anordnen.

8.
Die MESSE DRESDEN kann Personen, die Rauschmittel (Drogen oder Alkohol) mitführen oder Rauschmittel übermäßig konsumiert haben, das Betreten des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen des Messegeländes verweisen.

9.
Kundgebungen und Demonstrationen sind auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen nur gestattet, wenn sie bei den für die Genehmigung zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Dresden oder des Freistaates Sachsen angemeldet und genehmigt wurde. Die Verteilung und Auslage von Werbeund Informationsmaterial und der Verkauf von Gegenständen oder das unentgeltliche Verteilen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MESSE DRESDEN gestattet.

10.
Das gewerbliche Fotografieren und Filmen auf dem Messegelände ist nur autorisierten Personen gestattet. Die MESSE DRESDEN macht üblicherweise Film- und Fotoaufnahmen. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt, soweit gegenüber dem Fotografen nicht ausdrücklich abweichend erklärt, mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm / ihr veröffentlicht werden dürfen.

11.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Messegelände ausschließlich zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird. Besucher haben gegen deren Verwendung kein Widerspruchsrecht.

12.
Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der MESSE DRESDEN zulässig. Auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen gilt die StVO, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Für Beschädigungen, Verlust und den Inhalt der Kfz haftet die MESSE DRESDEN nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

13.
Weiterhin ist es ohne vorherige Zustimmung der MESSE DRESDEN nicht gestattet, das Messegelände mit Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Segways, Roller (Scooter), usw. zu befahren. Dies gilt nicht, soweit deren Benutzung in medizinischer Hinsicht erforderlich ist.

14.
Das Abstellen von Fahrzeugen an als verboten kenntlich gemachten Stellen, wie z. B. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwegen und Toren, ist nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Halters entfernt. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Hydranten, auch innerhalb der Hallen, dürfen nicht zugestellt werden.

15.
Die Einrichtungen auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Einrichtungen dürfen nur von den Mitarbeitern der MESSE DRESDEN oder vonseiten der MESSE DRESDEN dazu ermächtigten Personen bedient werden. Der Missbrauch wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

16.
Die Hallenwände, Decken, Fenster, Glaswände, Türen, Säulen und sonstige Einrichtungen der MESSE DRESDEN dürfen nicht beklebt, bespannt, benagelt oder sonst wie benutzt werden. Für etwaige Informationen sind gesonderte Werbeträger einzusetzen. Durch Zuwiderhandlungen eintretende Verschmutzungen und Beschädigungen sind der MESSE DRESDEN zu ersetzen.

17.
Es ist insbesondere nicht gestattet, vorgeschriebene Wege und Straßen zu verlassen, abgesperrte Bereiche zu betreten, Zäune, Absperrungen oder ähnliches unbefugt zu entfernen, bzw. zu überwinden sowie Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, gefährliche Stoffe, Glasflaschen oder pyrotechnisches Material mitzubringen.

18.
Der Einsatz von feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen und Materialien auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen ist verboten.

19.
Beschädigungen an Gegenständen und Anlagen der MESSE DRESDEN sind vom Verursacher umgehend der Messeleitung zu melden.

20.
Das Betteln und Hausieren ist im gesamten Messegelände verboten.

21.
In den Hallen besteht Rauchverbot. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes.

Die MESSE DRESDEN behält sich vor, bei Verletzungen von Ver- und Geboten der Hausordnung, dem oder den Verletzten ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen.
DeDeCo 2025
Fr. 21.02. - So. 23.02.2025
Veranstaltungszeiten
Freitag14:00 - 22:00
Händlerraum bis 20:00
Samstag10:00 - 22:00
Händlerraum bis 20:00
Sonntag10:00 - 18:00
Händlerraum bis 17:00
Veranstaltungsort

MESSE DRESDEN GmbH
Eingang Hauptfoyer
Messering 6
01067 Dresden
Deutschland

Haltestelle Messe Dresden (Hauptfoyer) der Linie 10.

www.messe-dresden.de

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